Werbungskosten und Lohnsteuer: Wie können Arbeitnehmer ihre Werbungskosten steuermindernd geltend machen?
Die Lohnsteuer ist eine wichtige finanzielle Belastung für Arbeitnehmer in Deutschland. Doch es gibt Möglichkeiten, die Lohnsteuerlast zu reduzieren - indem man Werbungskosten steuermindernd geltend macht. In diesem Artikel werden wir genauer untersuchen, was Werbungskosten sind und wie Arbeitnehmer diese in ihrer Steuererklärung angeben können.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Ausgaben, die Arbeitnehmer berufsbedingt tätigen müssen und die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Sie entstehen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit und können vielfältiger Natur sein. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsmittel wie Computer oder Fachliteratur, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren für ein beruflich genutztes Konto, Fahrtkosten zur Arbeit oder Dienstreisen, Repräsentationskosten sowie Kosten für Arbeitsmittel oder Berufsbekleidung.
Welche Voraussetzungen gelten für die steuermindernde Geltendmachung von Werbungskosten?
Damit Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Ausgaben tatsächlich beruflich bedingt sein und darf es sich nicht um private Ausgaben handeln. Zum anderen muss der Arbeitnehmer die Kosten selbst getragen haben und darf keine Erstattung vom Arbeitgeber oder anderen Dritten erhalten haben. Zudem müssen die Ausgaben in einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und dazu dienen, Einnahmen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten.
Wie werden Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben?
Um Werbungskosten steuermindernd geltend zu machen, müssen Arbeitnehmer diese in ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann der Arbeitnehmer die Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Dafür müssen die Ausgaben in nachvollziehbarer Form aufgeführt und belegt werden. Es ist ratsam, alle Belege und Nachweise aufzubewahren, um diese im Fall einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.
Alternativ zur detaillierten Aufstellung der Werbungskosten in der Anlage N gibt es die Möglichkeit, Werbungskosten pauschal anzusetzen. Hierbei können Arbeitnehmer einen Betrag von 1.000 Euro pro Jahr geltend machen, ohne dass weitere Nachweise erbracht werden müssen. Diese Pauschale wird automatisch in die Steuerberechnung einbezogen. Allerdings ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme der Pauschale keine weiteren Einzelnachweise für Werbungskosten erforderlich sind.
Werbungskosten - einfach erklärt!
Welche Werbungskosten können geltend gemacht werden?
Die Liste der geltend machbaren Werbungskosten ist lang und vielfältig. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt:
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Hier können Arbeitnehmer entweder die tatsächlichen Kosten (z.B. Benzinkosten) oder pauschale Kilometersätze geltend machen.
- Fort- und Weiterbildung: Kosten für Seminare, Workshops oder Fachbücher können als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie berufsbezogen sind.
- Arbeitsmittel: Hierzu zählen beispielsweise Computer, Laptop, Smartphone, Fachliteratur oder Werkzeug.
- Kontoführungsgebühren: Wer ein separates Konto für berufliche Zwecke führt, kann die anfallenden Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen.
- Repräsentationskosten: Kosten für Geschäftsessen oder Kundengeschenke können unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Berufsbekleidung und Arbeitskleidung: Ausgaben für spezielle Berufs- oder Schutzkleidung können ebenfalls steuermindernd berücksichtigt werden.
Es ist zu beachten, dass nicht alle Ausgaben, die im beruflichen Kontext getätigt werden, automatisch auch als Werbungskosten anerkannt werden. Die Kosten müssen einen direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit haben.
Fazit
Werbungskosten können für Arbeitnehmer eine Möglichkeit darstellen, ihre Lohnsteuerlast zu senken. Durch die steuermindernde Geltendmachung berufsbedingter Ausgaben können Arbeitnehmer einen Teil ihrer Aufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten zu kennen und die entsprechenden Belege und Nachweise aufzubewahren. Insgesamt bietet die Möglichkeit der steuermindernden Geltendmachung von Werbungskosten eine attraktive Option für Arbeitnehmer, ihre finanzielle Situation zu verbessern und ihre Steuerlast zu reduzieren.