Lohnsteuerklassenwechsel nach Heirat: Wie wirkt sich die Heirat auf die Steuerklasse und die Lohnsteuer aus?
Die Heirat ist ein wichtiger Lebensschritt, der nicht nur emotional, sondern auch finanziell Auswirkungen hat. Eine der finanziellen Auswirkungen ist die Änderung der Steuerklasse, die nach der Eheschließung automatisch erfolgt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die Heirat auf die Steuerklasse und die Lohnsteuer auswirkt und welche Möglichkeiten es gibt, Steuervorteile zu nutzen.
Was sind Lohnsteuerklassen?
Um die Lohnsteuer korrekt zu berechnen, werden Arbeitnehmer*innen in Deutschland verschiedenen Lohnsteuerklassen zugeordnet. Diese Klassen werden durch den Familienstand und andere Faktoren bestimmt. Die Lohnsteuerklasse beeinflusst die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Es gibt insgesamt sechs verschiedene Lohnsteuerklassen: I, II, III, IV, V und VI.
Welche Lohnsteuerklasse gilt vor der Heirat?
Vor der Heirat werden beide Partner*innen in der Regel in die Lohnsteuerklasse I eingestuft. Diese Klasse gilt für ledige Personen ohne Kinder oder andere steuerliche Besonderheiten. Die Lohnsteuerklasse I hat die höchste Steuerbelastung und ist daher für Familien in den meisten Fällen nicht optimal.
Was ändert sich nach der Heirat?
Nach der Eheschließung erfolgt automatisch ein Wechsel der Lohnsteuerklasse. Der Ehegatte mit dem höheren Einkommen wird in die Steuerklasse III und der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse V eingestuft. Dieser Wechsel führt in der Regel zu einer geringeren monatlichen Lohnsteuerbelastung für das Ehepaar.
Welche Vorteile und Nachteile hat die Steuerklasse III/V?
Die Steuerklasse III ist die günstigere von beiden und wird in der Regel dem Ehegatten mit dem höheren Einkommen zugewiesen. Durch diese Klasse wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten mit dem höheren Einkommen reduziert, was zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Die Steuerklasse V hingegen hat die höchste Steuerbelastung und wird dem Ehegatten mit dem geringeren Einkommen zugewiesen.
Ein weiterer Vorteil der Steuerklassenkombination III/V ist die Möglichkeit, das Ehegattensplitting zu nutzen. Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet und dann halbiert. Dieses halbierte Einkommen wird dann versteuert, was in vielen Fällen zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen kann.
Es gibt jedoch auch Nachteile, insbesondere für den Ehegatten in Steuerklasse V. Durch die Zuweisung dieser Klasse wird das zu versteuernde Einkommen nicht reduziert, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Zudem ist das Ehegattensplitting nicht in allen Fällen vorteilhaft, insbesondere wenn die Einkommensunterschiede der Ehepartner zu groß sind.
Heirat: Das ändert sich - Steuerklassen, Zusammenveranlagung und...
Welche anderen Steuerklassenkombinationen gibt es?
Neben der Steuerklassenkombination III/V gibt es auch andere Möglichkeiten, die Lohnsteuerklassen nach der Heirat zu wählen. So können Ehepaare beispielsweise die Kombination IV/IV wählen, bei der beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingestuft werden. Diese Kombination ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben.
Eine weitere Option ist die Steuerklasse IV mit Faktor. Bei dieser Kombination wird ein Faktor verwendet, um das zu versteuernde Einkommen anzupassen. Dadurch kann die individuelle Steuerbelastung genauer ermittelt und mögliche Nachzahlungen oder Erstattungen vermieden werden.
Wie kann der Lohnsteuerklassenwechsel vollzogen werden?
Der Wechsel der Lohnsteuerklasse nach der Heirat erfolgt automatisch durch das Finanzamt. In der Regel wird das Finanzamt durch das Standesamt über die Eheschließung informiert und nimmt dann den Wechsel vor. Eine eigenständige Beantragung des Lohnsteuerklassenwechsels ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Fazit
Die Heirat hat Auswirkungen auf die Lohnsteuer und die Steuerklasse. Der Wechsel der Steuerklasse nach der Heirat kann zu einer geringeren Steuerbelastung führen und Steuervorteile wie das Ehegattensplitting ermöglichen. Bei der Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse sollten individuelle Einkommensunterschiede und steuerliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, um die bestmögliche Steuerklasse zu wählen.