Lohnsteuer und Ehegattensplitting: Welche Auswirkungen hat das Ehegattensplitting auf die Lohnsteuer und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Beim Ehegattensplitting handelt es sich um ein Verfahren zur Berechnung der Lohnsteuer für Ehepartner in Deutschland. Es ermöglicht, die Einkommensteuerbelastung zu verringern, indem das zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner zusammengelegt und nach einem niedrigeren Steuertarif besteuert wird. Das Ehegattensplitting wird in der Regel angewendet, wenn ein Ehepaar gemeinsam versteuert werden möchte und beide Ehepartner über unterschiedliche Einkommen verfügen.

Grundlegende Voraussetzungen für das Ehegattensplitting

Damit das Ehegattensplitting angewendet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gültige Ehe: Das Ehegattensplitting gilt nur für rechtsgültige Ehen. Lebenspartnerschaften und nichteheliche Gemeinschaften sind von dieser Steuerberechnungsmethode ausgeschlossen.
  • Gemeinsamer Wohnsitz: Die Ehepartner müssen einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland haben, um das Ehegattensplitting anwenden zu können.
  • Wahl der Zusammenveranlagung: Beide Ehepartner müssen die Wahl der Zusammenveranlagung in ihrer Steuererklärung treffen und die gemeinsame Veranlagung beantragen, um das Ehegattensplitting nutzen zu können.
  • Unterschiedliche Einkünfte: Die Ehepartner müssen über unterschiedliche Einkünfte verfügen. Das Ehegattensplitting kann nur angewendet werden, wenn ein Ehepartner mehr verdient als der andere. Die Verhältnisse der Einkommen spielen dabei eine entscheidende Rolle für die Berechnung der Lohnsteuer nach dem Splittingtarif.

Auswirkungen des Ehegattensplittings auf die Lohnsteuer

Das Ehegattensplitting hat verschiedene Auswirkungen auf die Lohnsteuer, insbesondere für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich höhere Einkünfte hat als der andere. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Auswirkungen erläutert:

  • Progressionsvorbehalt: Durch das Ehegattensplitting werden die Einkünfte beider Partner addiert und nach einem niedrigeren Steuertarif besteuert. Dadurch kann es zu einer geringeren Steuerprogression kommen, da der höher verdienende Partner die Einkünfte des anderen Partners ausgleicht. Dies wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet.
  • Steuerklasse IV mit Faktor: Im Rahmen des Ehegattensplittings wählen die meisten Ehepaare die Steuerklasse IV mit Faktor. Durch den Faktor wird das zu versteuernde Einkommen so angepasst, dass die Steuerbelastung fair auf die Ehepartner verteilt wird.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende Ehepartner können zusätzlich zum Ehegattensplitting den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Dadurch wird die Steuerlast weiter verringert.
  • Unterhaltszahlungen: Bei Ehepaaren, bei denen ein Ehepartner den anderen finanziell unterstützt, können Unterhaltszahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Unterhaltszahlungen mindern das zu versteuernde Einkommen des zahlenden Partners und erhöhen das zu versteuernde Einkommen des unterstützten Partners.

Ehegattensplitting einfach erklärt | Ehegattensplitting...

Beispielrechnung

Um die Auswirkungen des Ehegattensplittings auf die Lohnsteuer besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel:

Ehepartner A verdient 50.000 Euro pro Jahr und Ehepartner B verdient 30.000 Euro pro Jahr. Ohne das Ehegattensplitting würden beide Ehepartner ihre Einkommensteuer entsprechend ihres individuellen Einkommenssatzes zahlen. Angenommen, der Steuersatz beträgt 30%.

Bei einem Gesamteinkommen von 80.000 Euro würde Ehepartner A 15.000 Euro Einkommensteuer zahlen (50.000 * 30%) und Ehepartner B würde 9.000 Euro Einkommensteuer zahlen (30.000 * 30%). Insgesamt ergäbe sich eine Steuerlast von 24.000 Euro.

Mit dem Ehegattensplitting würden beide Einkommen addiert und nach dem günstigeren Splittingtarif besteuert. Der Splittingtarif berücksichtigt den niedrigeren Steuertarif für Familien und führt zu einer geringeren Steuerlast.

Im obigen Beispiel würde das Gesamteinkommen von 80.000 Euro nach dem Splittingtarif besteuert werden. Dadurch ergibt sich eine niedrigere Steuerlast und somit eine Steuerersparnis für das Ehepaar.

Fazit

Das Ehegattensplitting hat für Ehepaare in Deutschland erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Lohnsteuer. Durch die Zusammenlegung der Einkünfte beider Ehepartner und die Anwendung eines niedrigeren Steuertarifs kann die Steuerlast erheblich reduziert werden. Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegattensplittings, wie eine gültige Ehe, ein gemeinsamer Wohnsitz und unterschiedliche Einkünfte. Es ist ratsam, sich bei Fragen zur steuerlichen Optimierung an einen Fachmann zu wenden, um alle Möglichkeiten des Ehegattensplittings auszuschöpfen.

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