Kirchensteuer und Lohnsteuer: Was ist die Kirchensteuer und wie wird sie von der Lohnsteuer abgezogen?
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von den Mitgliedern bestimmter religiöser Gemeinschaften in Deutschland gezahlt wird. Sie wird zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben verwendet und ist eine eigenständige Steuer, die zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben wird. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in der Regel 8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Grundsätzlich müssen nur Personen, die Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind, Kirchensteuer zahlen. In Deutschland sind dies in erster Linie die Mitglieder der beiden großen christlichen Kirchen, der römisch-katholischen Kirche und der evangelischen Kirche. Es gibt jedoch auch andere Religionsgemeinschaften, wie beispielsweise die orthodoxen Kirchen und die jüdischen Gemeinden, die Kirchensteuer erheben dürfen.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Kirchensteuer wird auf Grundlage der Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnet. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig vom Einkommen des Steuerpflichtigen und wird in einem progressiven Steuersystem erhoben. Für die Berechnung der Kirchensteuer wird der individuelle Lohnsteuersatz zugrunde gelegt. Dieser beträgt in der Regel 8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Wie wird die Kirchensteuer abgezogen?
Die Kirchensteuer wird in der Regel automatisch vom Finanzamt vom Gehalt oder anderen Einkünften abgezogen und direkt an die entsprechende Religionsgemeinschaft überwiesen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bei Selbstständigen und Personen, die keine Lohnsteuer zahlen, muss die Kirchensteuer selbstständig an das Finanzamt überwiesen werden.
Kirche2go fragt: Was ist die Kirchensteuer
Kann man die Kirchensteuer umgehen?
Die Kirchensteuer ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe, die von den Mitgliedern der steuererhebenden Religionsgemeinschaften gezahlt werden muss. Eine direkte Umgehung der Kirchensteuer ist somit nicht möglich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten und somit die Kirchensteuerpflicht zu beenden. Der Kirchenaustritt kann beim örtlichen Standesamt oder beim Amtsgericht erklärt werden.
Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
Die Kirchensteuer wird von den Religionsgemeinschaften für verschiedene Zwecke verwendet. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben wie dem Betrieb von Kirchen und Gemeindezentren, der Seelsorge in Krankenhäusern und Gefängnissen, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Unterstützung bedürftiger Mitglieder. Ein Teil der Kirchensteuer fließt auch in soziale Projekte, wie beispielsweise die Unterstützung von Flüchtlingen.
Gibt es Ausnahmen von der Kirchensteuer?
Es gibt bestimmte Personengruppen, die von der Kirchensteuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem Arbeitslose, Geringverdiener, Rentner und Personen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Auch Personen, die keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, sind von der Kirchensteuerpflicht befreit. Um eine Befreiung von der Kirchensteuer zu erhalten, müssen die betroffenen Personen einen Antrag beim örtlichen Finanzamt stellen und ihre persönliche Situation nachweisen.
Fazit
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von den Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland gezahlt wird. Sie wird zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben verwendet und beträgt in der Regel 8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird automatisch vom Finanzamt vom Gehalt oder anderen Einkünften abgezogen und direkt an die entsprechende Religionsgemeinschaft überwiesen. Es gibt bestimmte Personengruppen, die von der Kirchensteuer befreit sind. Eine direkte Umgehung der Kirchensteuer ist allerdings nicht möglich, es besteht jedoch die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten und somit die Kirchensteuerpflicht zu beenden.