Homeoffice und Lohnsteuer: Welche steuerlichen Aspekte sind beim Arbeiten von zuhause aus relevant?
Das Arbeiten von zuhause aus, auch bekannt als Homeoffice, ist heutzutage immer verbreiteter. Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihren Mitarbeitern ermöglicht, von zuhause aus zu arbeiten. Doch welche steuerlichen Aspekte sind beim Arbeiten im Homeoffice relevant? In diesem Artikel werden wir einen genaueren Blick auf die Lohnsteuer und die steuerlichen Aspekte des Homeoffice werfen.
Definition des Homeoffice
Bevor wir uns mit den steuerlichen Aspekten auseinandersetzen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Definition des Homeoffice. Als Homeoffice wird die Ausübung der beruflichen Tätigkeit von zuhause aus bezeichnet. Das Arbeitszimmer dient dabei als der zentrale Ort, an dem die Arbeit erledigt wird.
Lohnsteuer im Homeoffice
Die Lohnsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuersystems. Sie wird auf das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erhoben, also auf das Gehalt, das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Arbeit im Büro oder im Homeoffice erledigt wird. Die Lohnsteuer wird immer abgezogen.
Werbungskostenpauschale und Homeoffice
Eine wichtige Frage ist, ob und in welcher Höhe die Ausgaben für das Homeoffice steuerlich absetzbar sind. Hier kommt die sogenannte Werbungskostenpauschale ins Spiel. Sie beträgt aktuell 1.000 Euro pro Jahr, egal ob man im Büro oder im Homeoffice arbeitet. Diese Pauschale deckt grundsätzlich sämtliche Aufwendungen ab, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen.
Home-Office vs. Arbeitszimmer: So sparst du richtig...
Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln
Bestimmte Arbeitsmittel, die für die Arbeit im Homeoffice genutzt werden, können jedoch zusätzlich abgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Computer, Drucker oder Büromaterialien. Allerdings müssen die Aufwendungen für diese Arbeitsmittel nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich daher, entsprechende Rechnungen aufzubewahren.
Kosten für das Arbeitszimmer im Homeoffice
Ein Sonderfall stellt das Arbeitszimmer im Homeoffice dar. Hierbei handelt es sich um einen eigenen Raum, der ausschließlich zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit genutzt wird. Die Kosten für ein solches Arbeitszimmer können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür sind jedoch verschiedene Kriterien zu erfüllen, wie beispielsweise ein fehlender anderer Arbeitsplatz im Betrieb.
Homeoffice-Pauschale während der Corona-Pandemie
Aufgrund der besonderen Umstände während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung im Jahr 2020 eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag eingeführt. Diese Pauschale kann für jeden Tag geltend gemacht werden, an dem im Homeoffice gearbeitet wurde. Sie soll als Ausgleich für die erhöhten Kosten des Arbeitnehmers dienen, die durch das Arbeiten von zuhause aus entstehen.
Fazit
Das Arbeiten im Homeoffice hat viele Vorteile, birgt jedoch auch einige steuerliche Aspekte, die beachtet werden sollten. Die Lohnsteuer spielt hierbei eine entscheidende Rolle, wobei die Werbungskostenpauschale grundsätzlich sämtliche berufsbezogenen Aufwendungen abdeckt. Bestimmte Arbeitsmittel können zusätzlich abgesetzt werden und unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Kosten für ein Arbeitszimmer im Homeoffice steuerlich geltend gemacht werden. Während der Corona-Pandemie besteht zudem die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen. Es empfiehlt sich, bei Fragen zur Lohnsteuer im Homeoffice einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu konsultieren.